Zertifierzung

 

Zunächst unterscheiden wir zwischen einer Gesamtteilnahmebescheinigung und einem ptz cormann-Zertifikat. Eine Gesamtteilnahmebescheinigung wird an solche Absolventen vergeben, die die Weiterbildung vollständig besucht und alle Anforderungen des Teilnahmevertrages erfüllt haben. Eine Gesamtteilnahmebescheinigung kann auch nachträglich bei Erfüllung aller Teilnahmekriterien (innerhalb von 2 Jahren) ausgestellt werden.

Das ptz cormann-Zertifikat wird an solche Absolventen vergeben, die alle prüfungsrelevanten Kriterien erfüllt und die Abschlussprüfung/Abschlusscolloquium bestanden haben.

Mit dem ptz cormann-Zertifikat ist es den Absolventen möglich, eine DGSF-Anerkennung zu beantragen und bei Erfüllung aller DGSF-Richtlinien zu erhalten. Die Teilnehmenden sind in besonderem Maße selbst dafür verantwortlich, die erforderlichen DGSF-Anerkennungsrichtlinien zu kennen und zu erfüllen. Das ptz cormann übernimmt hierfür keinerlei Garantie oder Verantwortung und ist in keinem Fall regresspflichtig.

 

Folgende im ptz cormann durchgeführten Weiterbildungen sind von der DGSF anerkannt:

  • Systemische Beratung - 24 Monate
  • Systemische Therapie/Familientherapie - 36 Monate
  • Systemische Therapie und Beratung - 36 Monate
  • Systemische Kindertherapie - Aufbauweiterbildung - 15 Monate
  • Systemische Aufbauweiterbildung Therapie/Familientherapie - 15 Monate
  • Systemische Supervision, Coaching und Teamentwicklung - 26 Monate
  • Systemisches Coaching mit Kunden, Mitarbeitern und Teams- 24 Monate
  • Aufbauweiterbildung Systemische Organisationsentwicklung - 12 Monate

 

Das ptz cormann ist anerkannter Fortbildungsveranstalter der Bayerischen Psychotherapeutenkammer. Unsere Fort- und Weiterbildungen wurden bislang immer von der Kammer anerkannt und die approbierten Teilnehmenden konnten die notwendigen Fortbildungspunkte erhalten.